Der Kantonale Seelsorgerat Graubünden (KSR), der seit dem 12. Juni 1971 existiert, befasst sich gemäss seinem Zweckartikel in den Statuten mit der vom II. Vatikanischen Konzil geforderten Mitwirkung der Laien in Räten der Kirche (CIC Can. 511-514). Er steht in engem Kontakt mit Gläubigen, Pfarreien, Dekanaten, kirchlichen Mitarbeitern, staatskirchenrechtlichen Organen sowie mit anderen christlichen Konfessionen und fördert die Zusammenarbeit.

Der kantonale Seelsorgerat berät und unterstützt die Pfarreiräte oder Gremien, die analoge Aufgaben erfüllen. Er kann aber auch von sich aus pastorale Fragen aufgreifen, bearbeiten und an die zuständigen Gremien weiterleiten.

Der Regionale Generalvikar für Graubünden ist der Vorsitzende des KSR (zzt Generalvikar Jürg Stuker). Der Präsident leitet im Auftrage des Vorsitzenden den KSR (zzt Markus Sievi, Bonaduz) und führt den Vorstand. 

35 – 40 Personen aus allen Regionen des Kantons bilden das Plenum des Rates. Es setzt sich aus Laien, Geistlichen und Ordensleuten zusammen. Die fünf Klöster in unserem Kanton (Cazis, Disentis, Ilanz, Müstair und Poschiavo) haben von Amtes wegen Anspruch auf einen Sitz. Die Amtsdauer beträgt 4 Jahre.

Normalerweise tagt die Plenarversammlung jeweils einmal im Frühjahr und Herbst.